BAföG

  • Ausnahmen bei der Altersgrenze

    Nach § 10 Abs. 3 Satz 1 BAföG wird keine Ausbildungsförderung geleistet, wenn der/die Auszubildende bei Beginn des Ausbildungsabschnitts, für den er/sie Förderung beantragt, das 45. Lebensjahr vollendet hat. Wird ein Studierender während der Durchführung des Bachelors 45 Jahre alt und schließt sich der Master unmittelbar an, so wird auch der Master weiter gefördert.

  • Auswirkungen der verlängerten Regelstudienzeit auf BAföG-Förderung

     
  • Auswirkungen der verlängerten Regelstudienzeit auf BAföG-Förderung

     
    Wer in einem oder mehreren der genannten Semester immatrikuliert (und nicht beurlaubt) war, für den verlängert sich die Förderungshöchstdauer um die entsprechende Semesterzahl.
    Außerdem wichtig zu wissen: Auch der Zeitpunkt für die Vorlage des Leistungsnachweises verschiebt sich um die betreffende Semesterzahl. In den meisten Fällen müssen Studierende ansonsten nach dem 4. Fachsemester eine bestimmte Anzahl an CPs nachweisen.
     
    Achtung: Eine rückwirkende Antragstellung ist jedoch nicht möglich.

     


     

  • BAföG-Erhöhung 2016: Das ändert sich JETZT (Video)

     
  • BAföG-Reform: Was ändert sich?

    Mehr BAföG für mehr Studierende. Das verspricht die 26. BAföG-Novelle der Bundesregierung, die am 1. August 2019 in Kraft getreten ist.

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  • BAföG: Übergang vom Bachelor zum Master in Zeiten der Corona-Pandemie

    Dieser Beitrag ist nicht mehr aktuell. Die neuen Regelungen finden Sie hier. 

    Studierende, die im vergangenen WS 19/20 vorläufig im 1. Master-Fachsemester immatrikuliert waren, jedoch den erfolgreichen Abschluss ihres Bachelors nicht fristgerecht zum 31.03.2020 nachweisen konnten, bekommen dafür nun einen Aufschub. Sie müssen ihren Abschluss nun erst bis zum 30.09.2020 nachreichen.

  • BAföG: Übergang vom Bachelor zum Master in Zeiten der Corona-Pandemie

    Eine vorläufige Zulassung zum Masterstudium sichert das BAföG unter Vorbehalt.

    Studierende der Universität Oldenburg können aufatmen: Eine vorläufige Zulassung zum Masterstudium kann in Coronazeiten für 2 Semester erfolgen, spätestens dann muss der Bachelorabschluss allerdings nachgewiesen werden. Auch dem BAföG kommt das zugute. Denn es bedeutet, dass die Zahlungen für das Masterstudium zum Wintersemester 2020/21 für zwei Semester, unter Vorbehalt der Vorlage des Bachelorabschlusses bis zum 30.09.2021, gewährt werden kann. Studierende im Master, die bereits einen Bewilligungsbescheid für das Wintersemester 2020/21 unter Vorbehalt erhalten haben, können somit noch Förderung für das Sommersemester 2021 beantragen, bevor sie den bestandenen Bachelor nachweisen müssen.

    Für die Studierenden an der Jade Hochschule und der Hochschule Emden/Leer gilt weiterhin die Regel von nur einem vorläufigen Mastersemester. Eine Verlängerung zur Vorlage des Bachelorzeugnisses wird nur im Einzelfall gewährt.

  • BAföG: Übergang vom Bachelor zum Master in Zeiten der Corona-Pandemie

    Eine vorläufige Zulassung zum Masterstudium sichert das BAföG unter Vorbehalt.

    Studierende der Universität Oldenburg können aufatmen: Eine vorläufige Zulassung zum Masterstudium kann in Coronazeiten für 2 Semester erfolgen, spätestens dann muss der Bachelorabschluss allerdings nachgewiesen werden. Auch dem BAföG kommt das zugute. Denn es bedeutet, dass die Zahlungen für das Masterstudium zum Wintersemester 2020/21 für zwei Semester, unter Vorbehalt der Vorlage des Bachelorabschlusses bis zum 30.09.2021, gewährt werden kann. Studierende im Master, die bereits einen Bewilligungsbescheid für das Wintersemester 2020/21 unter Vorbehalt erhalten haben, können somit noch Förderung für das Sommersemester 2021 beantragen, bevor sie den bestandenen Bachelor nachweisen müssen.

    Für die Studierenden an der Jade Hochschule und der Hochschule Emden/Leer gilt weiterhin die Regel von nur einem vorläufigen Mastersemester. Eine Verlängerung zur Vorlage des Bachelorzeugnisses wird nur im Einzelfall gewährt.

  • Bund verlängert Überbrückungshilfe

    Studierende in pandemiebedingten Notlagen können die sogenannte Überbrückungshilfe auch für September beantragen, bislang war dies nur noch für den August 2020 vorgesehen. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung erklärte am Donnerstag, 20. August 2020 in seiner Pressemitteilung, dass betroffene Studierende die Überbrückungshilfe in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses auch im September bei ihrem Studenten- oder Studierendenwerk beantragen können.

    Weitere Informationen zum Zuschuss gibt's hier: Überbrückungshilfe 

  • Corona-Pandemie: Notlage wegen Jobverlust!

    In der Studienfinanzierungs- und Sozialberatung kommt es nun vermehrt zu Anfragen, weil in der Krise Jobs gekündigt werden. Für die grundsätzlichen Fragen des Kündigungsschutz finden sich auf den Seiten der DGB-Jugend eine Reihe von Infos. Dort werden auch Notfallfinanzierungen angesprochen, die in einem gesonderten Artikel systematischer diskutiert werden sollen. Vom Jobverlust oder Kurzarbeit können natürlich auch die Eltern betroffen sein und die Konsequenzen zu den Studierenden durchschlagen. In jedem Fall werden dann Alternativen gesucht. Den ausfürhlichen Artikel finden Sie hier: Corona-Pandemie: Notlage wegen Jobverlust!

  • Eingeschränkter Betrieb rund ums BAföG

    Liebe BAföG-Ratsuchende,

    wir stellen unsere elektronische Datenverarbeitung um. In diesem Zusammenhang kann es vom 15. – 26. April 2019 zu Einschränkungen bei der Bearbeitung der BAföG-Anträge und -Anfragen kommen.

    In dieser Zeit sind wir natürlich auch für Sie da, allerdings mit kleineren Abweichungen:

    BAföG-Amt am Schützenweg:

     Mo.,  15.04.  10.00 - 12.00 Uhr  
     Do.,  18.04.  10.00 - 12.00 Uhr  Die Sprechstunde am Nachmittag entfällt. 
     Mo.,  22.04. Ostermontag  
     Do., 25.04.   10.00 - 12.00 Uhr   13.30 - 15.30 Uhr

     

    BAföG-Servicebüro im StudierendenServiceCenter (SSC):

    Mo., 15.04. 10.00 - 12.30 Uhr  
    Di., 16.04. 10.00 - 12.30 Uhr   Die Sprechstunde am Nachmittag entfällt. 
    Do., 18.04. entfällt  
    Mo., 22.04. Ostermontag  
    Di., 23.04. 10.00 - 12.30 Uhr Die Sprechstunde am Nachmittag entfällt. 
    Do., 25.04. entfällt  


    Studentenwerksbüro in Wilhelmshaven

     Di., 16.04. 9.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 15.00 Uhr
     Fr., 26.04.  9.00 - 14.00 Uhr  


    Studentenwerksbüro in Emden

    Di., 16.04. 9.00 - 12.00 Uhr 12.30 - 15.00 Uhr
    Do.,  25.04. 9.00 - 12.00 Uhr 12.30 - 15.00 Uhr

     

    Wir bitten um Ihr Verständnis, wenn wir Ihre Anfragen möglicherweise nicht so schnell wie sonst bearbeiten können.

  • Emden: Beratung für Studierende in Emden

    Beratung im StudentenwerkAm Dienstag, den 9. Mai, haben die Studierenden in Emden die Gelegenheit, sich umfassend und persönlich direkt auf dem Campus beraten zu lassen:

    Sozialberater Heiko Groen kennt sich mit Sozialleistungen und Sozialversicherungen aus, außerdem ist er Ihr Ansprechpartner bei Fragen zum Jobben oder zu Steuern. Auch und gerade studentische Eltern profitieren von seiner Beratung. Zusätzlich wird er auch zum Thema Studienfinanzierung beraten.

    Mit dabei ist auch die BehindertenberaterinWiebke Hendeß. Sie berät betroffene Studierende, Studieninteressierte oder auch deren Eltern individuell und umfassend zu finanziellen Hilfen, Prüfungsmodalitäten und vielem mehr. 

    Zur besseren Planung sollten Interessierte vorab telefonisch oder per E-Mail einen persönlichen Termin vereinbaren, die Kontaktdaten finden Sie auf den oben verlinkten Seiten der Berater. Die Berater_in finden Sie im Studentenwerksbüro (1. OG im Mensagebäude).

    Und hier die Sprechzeiten im Überblick:

    • Sozialberatung: 9.00-12.00 Uhr
    • Beratung zum Studium mit Behinderung oder chronischer Erkrankung: keine Sprechzeiten. Bitte vereinbaren Sie einen persönlichen Termin.

     

     

  • Engagement bei Corona-Pandemie – BAföG-Anspruch bleibt erhalten

    Update 21.03.2022 - Großzügigere Neuregelung bei der Einkommensanrechnung von Studierenden verlängert bis Ende 2022

    Die Einkommensanrechnung im BAföG aus Erwerbstätigkeit während der Corona-Pandemie wurde deutlich verbessert: Einkommen in systemrelevanten Bereichen, das ab dem 01.03.2020 erstmals oder aufgestockt erzielt wird, wird nicht auf den BAföG-Bezug angerechnet. Dies gilt für die Dauer des Verdienstes oder der Aufstockung und - neu! - bis 31.12.2022.

  • Fachwechsel

    Ein Studienfachwechsel bis zum Ende des 4. Fachsemes­ters schadet dem BAföG-Anspruch im Prinzip nicht. Er muss allerdings aus wichtigem Grund und gleich nach Eintritt des Grundes vollzogen werden. Als wichtiger Grund gilt etwa ein Neigungswandel oder wenn Sie feststellen, dass Sie für das Studium gar nicht geeignet sind. Bei einem ersten Wechsel nach dem 1. - 3. Semester wird der wichtige Grund gesetzlich vermutet und eine Begründung entfällt im Regelfall.

  • Keine Nachteile durch Corona-Pandemie beim BAföG

    Studierenden, die BAföG erhalten, müssen sich hinsichtlich der Corona-Pandemie und den einhergehenden Schließungen der Hochschulen keine Sorgen machen, sagt Bildungsministerin Karliczek in einer Pressemitteilung vom vergangenen Freitag (13.3.2020):

    „Auch wenn Schulen und Hochschulen wegen der COVID-19-Pandemie geschlossen werden, erhalten BAföG-Geförderte ihre Ausbildungsförderung weiter. Ich möchte, dass BAföG-Geförderte in der aktuellen Ausnahmesituation Klarheit und Planungssicherheit haben. Niemand soll sich wegen der Corona-Pandemie um seine BAföG-Förderung Sorgen machen müssen. Deshalb habe ich mein Ministerium durch einen Erlass klarstellen lassen, dass die BAföG-Förderung im bisherigen Umfang weiter zu gewähren ist."

    Die Aussetzung der Vorlesungen solle wie die vorlesungsfreie Zeit gehandhabt werden. Demnach werden die BAföG-Empfänger*innen auch während der Schließungen die Förderung erhalten. Dies gilt auch für Studierende, die das Studium zum diesjährigen Sommersemester beginnen. 

    Online-Lehrveranstaltungen wahrnehmen

    Sofern die Hochschule Onlineangebote zur Aufrechterhaltung des Studienbetriebs bereitstellt, besteht im Rahmen der Immatrikulation auch die Pflicht, diese Angebote wahrzunehmen.

    Studienverzögerungen durch Corona-Pandemie

    Sollte es zu einer Studienverzögerung durch die Corona-Pandemie kommen, so wäre dies ein schwerwiegender Grund im Sinne des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) und kann ggf. studienzeitverlängernd berücksichtig werden. Dies gilt auch für die Vorlage des Leistungsnachweises nach dem 4. Fachsemester.

  • Kinderbetreuungszuschlag

    Studentische Eltern, die einen Anspruch auf BAföG haben, erhalten zusätzlich einen als Vollzuschussgezahlten Kinderbetreuungszuschlag in Höhe von 160 € monatlich für jedes Kind.

  • Oldenburg: UniTalk - Wie finanziere ich mein Studium?

    Vor dem Studienbeginn stellen sich Studieninteressierte häufig viele Fragen. Wie finanziere ich meinen Lebensunterhalt während des Studiums? Ist ein Studium mit Kind möglich?

    Diese und andere wichtige Fragen werden beim UniTalk beantwortet. Es dreht sich alles um das Thema Studienfinanzierung. Von BAföG, Stipendien, Studien- und Bildungskredite bis zu Unterstützungsmöglichkeiten für Studierende mit Kind.

    Datum und Uhrzeit: Montag, 16.3.2020, 16:30 Uhr
    Ort: Interkultureller Treff im SSC (A12)
    Dozenten: Jens Müller-Sigl (Studentenwerk Oldenburg), Uwe Bunjes (Zentrale Studien- und Karriereberatung)

  • Überschreitung der Förderungshöchstdauer

    Die BAföG-Zahlungen sind an die sogenannte "Förderungshöchstdauer" gekoppelt, die der Regelstudienzeit der Prüfungsordnungen entspricht.

    Schwangerschaft und Kindeserziehung können eine Verlängerung der BAföG-Zahlungen über die normale Förderungshöchstdauer hinaus rechtfertigen. Diese Zusatzsemester werden sogar als Vollzuschussgewährt. Andere Gründe zur Verlängerung sind zum Beispiel Krankheit, Pflege von Angehörigen, Gremientätigkeit, einmaliges Nichtbestehen der Abschlussprüfung (jeweils kein Vollzuschuss) oder Behinderung (Vollzuschuss), die hier aber nicht weiter behandelt werden.

  • UniTalk: Wie finanziere ich mein Studium?

    Vor dem Studienbeginn stellen sich Studieninteressierte häufig viele Fragen. Wie finanziere ich meinen Lebensunterhalt während des Studiums? Ist ein Studium mit Kind möglich?

    Diese und andere wichtige Fragen werden beim UniTalk beantwortet. Es dreht sich alles um das Thema Studienfinanzierung. Von BAföG, Stipendien, Studien- und Bildungskredite bis zu Unterstützungsmöglichkeiten für Studierende mit Kind.

    Datum und Uhrzeit: Donnerstag, 26.10.2017, 16:30 Uhr
    Ort: Interkultureller Treff im SSC (A12)
    Dozenten: Jens Müller-Sigl (Studentenwerk Oldenburg), Uwe Bunjes (Zentrale Studien- und Karriereberatung)

  • Verlängerung der Überbrückungshilfe für Studierende

    Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat angekündigt, die Überbrückungshilfe für Studierende für das Sommersemester 2021 zu verlängern. Somit können Studierende den Zuschuss bis zum 30. September 2021 beantragen.

    Weitere Informationen zum Zuschuss gibt's hier: Überbrückungshilfe 

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