(aktualisiert am 9.2.2023)
345 Euro.
Anspruchsberechtig sind Studierende, die zwischen September und Dezember 2022 mindestens einen Monat BAföG bezogen haben, nicht bei den Eltern wohnen und keinen Anspruch auf Wohngeld haben.
Nein, ein Antrag ist nicht erforderlich. Die Auszahlung erfolgt automatisch. Die Berechtigten erhalten einen schriftlichen Bescheid zur Auszahlung.
Das Ministerium für Wissenschaft und Kultur plant den zweiten Heizkostenzuschuss im März über die Landeskasse auszuzahlen. (Stand: 9.2.2023)