Ein Auslandsstudium innerhalb der EU und in der Schweiz wird vom BAföG im Prinzip wie ein Studium im deutschen Inland behandelt: Die Förderung kann innerhalb der jeweiligen Regelstudienzeit für das gesamte Studium gewährt werden.
Der Aufenthalt muss dabei mindestens 6 Monate (im Rahmen einer Kooperation 12 Wochen) dauern und an einer Ausbildungsstätte stattfinden, die einer deutschen Hochschule vergleichbar ist.
Zusätzlich zur regulären Förderung können Studierende einen Zuschuss für die Auslandskrankenversicherung sowie für Reisekosten in Höhe von 250 € pro Hin- und Rückreise erhalten und maximal 4.600 € Studiengebühren für höchstens ein Jahr des Aufenthaltes.

Im Einzelnen setzt sich die EU-Förderung folgendermaßen zusammen:

Grundbedarf: 597 €
Kranken- und Pflegeversicherungen (Inlandskosten): 62 + 11 €
Krankenversicherung Ausland: bis 62 €
Reisekosten pauschal pro Hin- und Rückfahrt: 250 €
Studiengebühren (für längstens ein Jahr): max. 4.600 €

Die Studiengebühren werden erst dann gezahlt, wenn der / die Studierende nachgewiesen hat, dass eine Befreiung von oder ein Erlass der Gebühren nicht möglich war. Die gute Nachricht: Der Zuschlag für die Studiengebühren wird als Zuschuss geleistet, der später nicht zurückgezahlt werden muss!

Längere Förderungshöchstdauer

Ein Jahr das Auslandsaufenthaltes bleibt grundsätzlich bei der Förderungshöchstdauer unberücksichtigt. Das heißt: Wenn Sie aus einem Studium in Deutschland heraus für einige Zeit ins Ausland gehen, um dort zu studieren, verlängert sich die Förderungshöchstdauer des BAföG um maximal ein Jahr. Das gilt allerdings nur, wenn es sich um einen Auslandsaufenthalt handelt, der nicht in der Studienordnung vorgeschrieben ist.

Der Antrag

Der Antrag für das Auslands-BAföG wird nicht in dem für Ihren Wohn- bzw. Studienort zuständigen BAföG-Amt gestellt, sondern bei dem Amt, das für das jeweilge Land zuständig ist. Welches Amt welchem Land zugeordnet ist, können Sie hier ermitteln.

Wichtig: Stellen Sie den Antrag auf Auslandsförderung möglichst ein halbes Jahr vor dem geplanten Aufenthalt, damit Sie die Zahlungen rechtzeitig erhalten!

Hinweise zum Antragsverfahren und ein gesondertes Info-Faltblatt gibt es im BAföG-Amt und unter www.bafög.de. Dort gibt es auch Informationen zu den einzelnen Auslandszuschlägen und weiteren Details rund um die Förderung im Ausland.

     
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