Studierenden, die BAföG erhalten, müssen sich hinsichtlich der Corona-Pandemie und den einhergehenden Schließungen der Hochschulen keine Sorgen machen, sagt Bildungsministerin Karliczek in einer Pressemitteilung vom vergangenen Freitag (13.3.2020):

„Auch wenn Schulen und Hochschulen wegen der COVID-19-Pandemie geschlossen werden, erhalten BAföG-Geförderte ihre Ausbildungsförderung weiter. Ich möchte, dass BAföG-Geförderte in der aktuellen Ausnahmesituation Klarheit und Planungssicherheit haben. Niemand soll sich wegen der Corona-Pandemie um seine BAföG-Förderung Sorgen machen müssen. Deshalb habe ich mein Ministerium durch einen Erlass klarstellen lassen, dass die BAföG-Förderung im bisherigen Umfang weiter zu gewähren ist."

Die Aussetzung der Vorlesungen solle wie die vorlesungsfreie Zeit gehandhabt werden. Demnach werden die BAföG-Empfänger*innen auch während der Schließungen die Förderung erhalten. Dies gilt auch für Studierende, die das Studium zum diesjährigen Sommersemester beginnen. 

Online-Lehrveranstaltungen wahrnehmen

Sofern die Hochschule Onlineangebote zur Aufrechterhaltung des Studienbetriebs bereitstellt, besteht im Rahmen der Immatrikulation auch die Pflicht, diese Angebote wahrzunehmen.

Studienverzögerungen durch Corona-Pandemie

Sollte es zu einer Studienverzögerung durch die Corona-Pandemie kommen, so wäre dies ein schwerwiegender Grund im Sinne des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) und kann ggf. studienzeitverlängernd berücksichtig werden. Dies gilt auch für die Vorlage des Leistungsnachweises nach dem 4. Fachsemester.

     
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