Der maximale monatliche Förderungsbetrag beträgt 992€. Dieser Betrag kann dann zustandekommen, wenn die* der Studierende eine eigene Wohnung hat und Kranken- sowie Pflegeversicherung selbst bezahlen muss. In der Regel hängt der ausgezahlte BAföG-Satz vom Einkommen der Eltern ab.
Maximaler BAföG-Satz ab WS 2024/25
Die folgende Tabelle zeigt die unterschiedlichen Sätze im Überblick:
bei den Eltern wohnend | eigene Wohnung | |
---|---|---|
Grundbedarf | 475 | 475 |
Bedarf zur Unterkunft | 59 | 380 |
Zuschuss für Krankenversicherung | 102 | 102 |
Zuschuss für Pflegeversicherung | 35 | 35 |
maximale Förderung | 671 | 992 |
Der Kranken- und Pflegekassenzuschlag wird nur denjenigen gesetzlich versicherten Studierenden gewährt, die als Studierende pflichtversichert sind. Den Zuschlag erhalten danach nicht die Studierenden, die kostenfrei gesetzlich familienversichert oder als Waisenrentner*innen oder Erwerbstätige bereits versicherungspflichtig sind. Studierende, die nicht mehr in der studentischen KV versichert sein dürfen und somit höhere Kosten haben, können einen monatlichen Zuschuss von bis zu 185 € erhalten, hinzu kommen noch 48 € für die Pflegeversicherung.
Wovon hängt die Fördersumme ab?
Wie viel BAföG Sie im Einzelfall ausgezahlt bekommen, hängt in der Regel vom Einkommen Ihrer Eltern ab. Im Bundesdurchschnitt erhält rund ein Viertel aller BAföG-Empfänger*innen den Höchstsatz. Der durchschnittlich ausgezahlte monatliche Förderungsbetrag lag 2020 bundesweit bei 574€. (Quelle: Statist. Bundesamt)
Wenn Sie vorher wissen möchten, ob sich der Antrag lohnt, kommen Sie am besten mit dem Steuerbescheid Ihrer Eltern aus dem vorletzten Jahr in die BAföG-Sprechstunde. Wir können dann eine Probeberechnung machen.
In Ausnahmefällen wird BAföG auch elternunabhängig gewährt, z.B. wenn Sie vor Beginn des Studiums schon eine bestimmte Zeit lang berufstätig gewesen sind. In diesem Fall können Sie grundsätzlich mit dem Höchstsatz rechnen!