In der Wohnanlage befinden sich überwiegend Einzelappartements. Zudem gibt es Doppelappartements sowie Gemeinschaftswohnungen für jeweils drei bzw. vier Personen.
Einzelappartement | Doppelappartement | WG (3 Personen) | WG (4 Personen) | |
Zimmergröße | ca. 22 - 33 m² | ca. 12-15m2 | ca. 12-15m2 | ca. 12-15m2 |
Appartement-Ausstattung | Küchenzeile mit Herd, Backofen und Kühlschrank. Duschbad, Einbauschrank, Kabelanschluss, Internet | Küchenzeile mit Herd, Backofen und Kühlschrank Duschbad Kabelanschluss, Internet |
geräumige Wohnküche mit Herd, Backofen und Kühl-Gefrier-Kombination, großzügiges Badezimmer, Abstellraum, Kabelanschluss, Internet |
geräumige Wohnküche mit Herd, Backofen und Kühl-Gefrier-Kombination, |
Gesamtmiete pro Platz | 360 - 405 € | 290 - 405 € | 290 - 405 € | 290 - 405 € |
Gemeinsam nutzbar | Waschmaschinen, Wäschetrockner, Fahrradschuppen bzw. Fahrradkeller, Gemeinschaftsraum | |||
Besonderheit | Für diese Wohnungen können sich auch studentische Eltern bewerben. Beachten Sie bitte, dass beide Elternteile (sofern diese gemeinsam mit dem Kind leben) eingeschriebene Studierende sein müssen, um wohnberechtigt zu sein (s. pdf Allg. Mietbedingungen (112 KB) ). |
Ab dem 1.10.2022 setzen sich unsere Mieten laut den dann in Kraft tretenden Allgemeinen Mietbedingungen aus drei Komponenten zusammen: Grundmiete, Betriebs- und Energiekostenpauschale. Die Betriebs- und Energiekostenpauschale umfasst u.a. Müllabfuhr, Heizung, Wasser und Abwasser, Gebäudereinigung, Gartenpflege sowie Strom. Diese Pauschale wird auf Basis einer vorausschauenden Kalkulation berechnet und entsprechend regelmäßig angepasst. Zu Nachzahlungen kommt es dabei jedoch nicht.
Die genannten Beträge sind ungefähre Angaben und dienen zur Orientierung, die tatsächliche Miete kann in Einzelfällen abweichen. Maßgeblich ist immer der in Ihrem Mietvertrag aufgeführte Betrag.
Nicht in der Miete enthalten sind ggf. Gebühren für einen privaten Telefonanschluss sowie der Rundfunkbeitrag in Höhe von derzeit 18,36 € pro Monat und Haushalt (Infos zur Befreiung und zu Regelungen in WGs).
Für die Wohnanlage "Alte Färberei" kann man sich nur mit einem Wohnberechtigungsschein bewerben.