AbsolventInnen
Das Verhältnis von Studium und Beruf ist im Grunde bereits während des Studiums zu erkunden. In den Fachhochschulen geschieht dies meist studienintegriert, vielfach durch vorgeschriebene Praxissemester, bei der Jade Hochschule aber auch durch einen zentralen Career Service. An der Universität findet sich für diesen Bereich eine Zentrale Studien- und Karriereberatung. Deshalb erübrigen sich berufsbezogene Infos an dieser Stelle.
Allerdings sei ein Hinweis auf die sozialversicherungsrechtlichen Einordnung von Praktikumsverhältnissen erlaubt.
Unter Absolvieren soll hier das Aufgeben des Studierendenstatus verstanden werden. "Nichts einfacher als das", wird mancher meinen: "Mit der Exmatrikulation ist es getan!" Hochschulrechtlich stimmt das auch, allerdings führt der Studierendenstatus in anderen Rechtssystemen ein eigenes Leben, das nicht zwingend mit der Immatrikulation verknüpft ist. Es wäre folglich zu erkunden, was Statuswechsel eigentlich heißt und wohin gewechselt wird.
Zwei Varianten im Überblick
Nicht immer führt der Weg aus der Hochschule gleich in feste Arbeitsverhältnisse. Übergangsjobs, die hinreichende Mittel zum Lebensunterhalt bieten, sind vielleicht nicht gleich zur Hand. Folglich wären verschiedene Sozialleistungen, Übergangsunterhalt und Minijobs zu diskutieren.
Man kann aus sozialrechtlicher Sicht grundsätzlich zwei Strategien zur Übergangsfinanzierung unterscheiden:
- die Wohngeld - Jobber - Variante und
- die Bürgergeld - Variante.