Im Rahmen der Begabtenförderung kann ein Studium oder eine Promotion durch Stipendienmittel (teil)finanziert werden. Die Modalitäten sind bei den Begabtenförderungswerken zu erfragen. Nachteilsausgleiche für behinderte und chronisch kranke Studierende, wie z. B das Anerkennen einer Studienverzögerung durch die Behinderung/Erkrankung, können von den Stiftungen i. d. R. auf Anfrage gewährt werden. Teilweise kann auch der behinderungsbedingte Mehrbedarf finanziert werden.
Stipendien der Begabtenförderungswerke: Nachteilsausgleiche für Studierende mit Behinderungen
Im Sommer hat das BMBF seine Nebenbestimmungen zur "Förderung begabter Studierender sowie begabter Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler" aktualisiert. Sie sind Grundlage für die Vergabe von Stipendien der Begabtenförderungswerke (u.a. Konrad-Adenauer-Stiftung, Heinrich-Böll-Stiftung, Cusanuswerk). In den Förderrichtlinien ist unverändert eine Regelung zum Nachteilsausgleich für Studierende und Akademiker*innen mit Behinderungen enthalten (Punkt IV.3), auf die wir in dem Zusammenhang noch einmal aufmerksam machen wollen. Eine inhaltlich identische Regelung gibt es für das "Aufstiegsstipendium für Berufserfahrene". Auch im Rahmen des Deutschlandstipendiums können beeinträchtigungsbezogene Belange geltend gemacht werden.
Informationen zu diesen Nachteilsausgleichsregelungen
Zusätzlich explizit benannt wird die besondere Berücksichtigung bei folgenden Stiftungen bzw. Stipendien:
Deutschlandstipendium – ein Förderprogramm der Bundesregierung.
Gesucht werden junge Talente und Persönlichkeiten aller Nationalitäten, die Herausragendes leisten. Dabei sind die schulischen Erfolge und/oder die Leistungen an der Universität entscheidend. Aber auch gesellschaftliches Engagement, die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen oder besondere persönliche Umstände sollen bei der Vergabe berücksichtigt werden.
Die Stiftung der Deutschen Wirtschaft unterstützt Studierende mit monatlichen, einkommensabhängigen Stipendien während des In- und Auslandsstudiums. Bei dem Auswahlverfahren werden bei Bewerber/innen mit körperlichen Behinderungen die individuellen Lebensumstände besonders berücksichtigt.
Die Rosa-Luxemburg-Stiftung vergibt Stipendien an Studierende mit Behinderungen. Sie werden bei gleicher Leistung bevorzugt gefördert, da soziale, politische und geschlechtliche Benachteiligungen ausgeglichen werden sollen.
Mehr Informationen gibt es un
www.stipendiumplus.de/startseite.html
Weitere Informationen zu Stipendien und andere Finanzierungsmöglichkeiten finden Sie auf der Homepage der Carl von Ossietzky Universität.