Die Stiftung wurde durch eine testamentarische Verfügung der im Jahr 1986 verstorbenen Frau Dr. Charlotte Dettling gegründet. Stiftungszweck ist die Förderung bedürftiger und förderungswürdiger Abiturienten und Studenten zum Studium an einer deutschen Hochschule.

 

Zur Förderung kommen Studentinnen und Studenten in Betracht, die Bürger (auch EU-Ausländer) der Stadt Oldenburg sind.

Die Förderung wird grundsätzlich für ein Studienabschlusssemester gewährt (6 Monate). Förderbeginn ist für das Sommersemester grundsätzlich der 1. April, für das Wintersemester der 1.Oktober.

 
  • Die bisherigen – überdurchschnittlichen – Studienleistungen müssen darauf schließen lassen, dass ein erfolgreicher Studienabschluss im nächsten Semester realistisch ist.
  • Eine Förderung kommt nur in Betracht, wenn die Antragstellerin/ der Antragsteller nicht über eine andere Möglichkeit verfügt, den Studienabschluss zu finanzieren. Eigene Einkünfte oder bestehende BAföG-Ansprüche, auch eine darlehensweise zu gewährende Studienabschlussförderung nach BAföG, sind vorrangig! Bitte wenden Sie sich für entsprechende Nachweise direkt an die BAföG-Stelle, wenn Sie nicht bereits über einen aussagefähigen Bescheid verfügen.
  • Besondere Härtefälle – insbesondere aus familiären oder sozialen Gründen – werden mit Vorrang berücksichtigt.

Der Antrag ist schriftlich (in Papierform) zu stellen, allerdings verweist die Universität auf das StudIP. Kontakte und Infos werden für die Universität und die Jade Hochschule auf je eigenen Seiten zur Verfügung gestellt.
Dem Antrag sind zwei Gutachten von verschiedenen prüfungsberechtigten Lehrenden beizufügen, aus denen sich die Förderungswürdigkeit ergibt und die insbesondere den voraussichtlichen Studienabschluss im nächsten Semester als wahrscheinlich erwarten lassen.

Als Abgabefrist gilt das Ende der Lehrveranstaltungen des vorausgehenden Semesters. Der Termin ergibt sich aus dem jeweiligen Veranstaltungsverzeichnis.

Unmittelbar nach Fristablauf werden die vorliegenden Anträge weitergeleitet an die Dr. Dettling Stiftung. Von dort erhalten die Bewerberinnen und Bewerber einen weiteren Bescheid, ggf. eine Einladung zum persönlichen Vorstellungsgespräch.

Die Höhe der monatlichen Förderung orientiert sich an den jeweiligen Höchstbeträgen nach BAföG. Wie bei der Berechnung von BAföG–Leistungen erfolgt eine Anrechnung anderer Einkünfte.
Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Stiftungsmitteln besteht nicht. Dies betrifft sowohl die Förderung dem Grunde nach als auch die Höhe der zu bewilligenden Beträge. Die Entscheidung der Stiftung ist nicht anfechtbar.

     
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