Die Regierung plant eine Abschaffung der Fachsemestergrenze für die "Krankenversicherung der Studenten" (KVdS), die bislang noch beim Ende des 14. Fachsemesters liegt.
Aktualisierung am 3.12.2019: Diese Änderung sollte zum 1.4.2020 in Kraft treten, siehe Gesetzentwurf (Bundestagsdrucksache 19/13397).
In der endgültigen Fassung des Gesetzes, wie sie durch den Bundesrat Zustimmung erhalten hat, treten alle Regelungen für Studierende jedoch bereits zum 1.1.2020 in Kraft.
Für Studierende, die bereits wegen der Fachsemestergrenze in die freiwillige Versicherung überführt wurden, heißt das, dass sie ab dem 1.1.2020 wieder in die günstige KVdS zurück können.