Es gibt unterschiedliche Wege, sich beraten zu lassen: Sie entscheiden selbst, ob Sie vor Ort, per Videochat, per E-Mail oder telefonisch mit der Beraterin sprechen möchten.
Sie können die offenen Sprechzeiten auf dem Campus nutzen oder vorab einen festen Beratungstermin buchen.
Und natürlich können Sie sich mit Ihren Fragen auch jederzeit telefonisch oder per E-Mail an die Beraterin wenden. Sie meldet sich dann so schnell wie möglich bei Ihnen zurück.

Informationen über Rechte und Unterstützungsmöglichkeiten

Ein Schwerpunkt der Beratung sind die finanziellen Nachteilsausgleiche z. B. beim BAföG, bei Stipendien, Studienbeiträgen und Langzeitstudiengebühren sowie beim Kindergeld. Darüber hinaus hilft die Beraterin z. B. bei Fragen zu den Besonderheiten beim Arbeitslosengeld II, der Sozialhilfe, der Eingliederungshilfe, der Kranken- und Pflegeversicherung sowie Rentenleistungen. Daneben gibt es weitere Nachteilsausgleiche im Studium, in der Bibliothek, beim Auslandsstudium und für ausländische Studierende, sowie Lehramtsstudium und Referendariat.

Die Beratung informiert auch beim Übergang in den Beruf und zu den weiteren Serviceangeboten im Studentenwerk beim Wohnen, in den Mensen und Cafeterien, sowie den Kulturangeboten. Auch ganz persönliche Themen wie die Fragen: "Bin ich überhaupt behindert oder chronisch krank?", "wo finde ich Gleichbetroffene?" oder die Vor- und Nachteile eines Schwerbehindertenausweises sind häufig Inhalte der Beratung.
Weiterführende Informationen wie die Studienführer der einzelnen Hochschulstandorten, Hinweise für DozentInnen, Erfahrungsberichte und bundesweite Informationsveranstaltungen finden Sie in den Bereichen Weblinks und Downloads. Besonders empfehlenswert ist das kostenlose und umfassende Broschüre Studium und Behinderung des Deutschen Studentenwerks.

Beratungszuständigkeit

Die Beratung ist offen für alle Studierenden, Studieninteressierten und auch AbsolventInnen, die sich selbst als behindert oder chronisch krank empfinden, sei es aus körperlichen oder seelischen Gründen. Legasthenie, Depressionen, Diabetes oder MS können z. B. vergleichbare Auswirkungen auf das Studium haben wie eine Mobilitäts- oder Sinnesbehinderung.
Auch Angehörige, DozentInnen oder andere Personen können sich an die Behindertenberaterin wenden. Für Studierende,  z. B. aus dem Sozial- oder Sonderpädagogischen Bereich,  bietet Wiebke Hendeß auch die Möglichkeit eines Praktikums.

Wie das Studentenwerk Oldenburg insgesamt ist die Behindertenberatung zuständig für Studierende der Carl von Ossietzky Universität, der Hochschule Emden/Leer sowie der Jade Hochschule.

Die persönliche Beratung in Oldenburg findet an drei Tagen in der Woche im BeratungsCenter im Mensagebäude Uhlhornsweg statt. An den Hochschulstandorten Emden und Wilhelmshaven finden mindestens je zwei Beratungstage im Jahr statt, die vorher auf der Homepage bekannt gegeben werden. Ansonsten können Sie die Beratung telefonisch und per Email kontaktieren oder zu einem persönlichen Gespräch nach Oldenburg kommen.
Selbstverständlich unterliegen die Gespräche der Schweigepflicht. Die Beratung kann auch anonym erfolgen und ist kostenlos.

     
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