Freitag, 24.2.2023
Das Studentenwerk Oldenburg baut seinen Nothilfefonds aus, um Studierenden unter die Arme zu greifen, die aufgrund von Nachzahlungen bei den Energiekosten in finanzielle Not geraten sind.
Wer seine Nebenkostenabrechnung oder einen Brief des Energieversorgers erhält, sorgt sich spätestens seit der Energiekrise um den Inhalt und hofft nicht von Nachzahlungen oder Preisanstiegen betroffen zu sein. Gerade Studierende, die oftmals über ein geringes Einkommen verfügen, müssen dann gegen eine wachsende Finanzierungslücke ankämpfen. Während die Energiepreispauschale des Bundes auf sich warten lässt, unterstützt das Studentenwerk Oldenburg mit Hilfe des Landes Niedersachsen Studierende mit einer zielgerichteten Finanzspritze.
Studierende, die vom Studentenwerk Oldenburg betreut werden und im Zusammenhang mit den gestiegenen Energiekosten in finanzielle Not geraten sind, können nun auf schnelle Hilfe hoffen: „Unser Nothilfefonds steht und wir helfen ab sofort“, erklärt Ted Thurner, Geschäftsführer des Studentenwerks Oldenburg. „Studierende der Universität Oldenburg, der Jade Hochschule und der Hochschule Emden/Leer können bei uns einen Antrag auf einen einmaligen Zuschuss in Höhe von bis zu 1.000 Euro stellen. Der Umfang des Zuschusses richtet sich nach den aufgelaufenen Rückständen beim Energieversorger oder dem Vermieter“, so Thurner weiter. Insgesamt wurde der Nothilfefonds mit 250.000 Euro ausgestattet.
Weitere Entlastungen für Studierende
Ermöglicht hat dies das Land Niedersachsen, welches den fünf Studentenwerken im Bundesland insgesamt 30 Millionen Euro zur Verfügung gestellt hat, um die finanzielle Belastung der Studierenden abzufedern. Dem Studentenwerk Oldenburg sicherte das Land davon rund 5,1 Millionen Euro zu. Bereits zu Beginn des Jahres konnten dadurch unterstützende Maßnahmen realisiert werden, erläutert Thurner: „Neben dem wichtigen Baustein des Nothilfefonds unterstützten wir die Studierenden auch in anderen Bereichen. Mit dem Niedersachsen-Menü haben wir bereits im Januar ein Angebot geschaffen, dass allen Studierenden ein warmes Mittagessen für maximal 2,50 Euro ermöglicht. Darüber hinaus können wir unseren Mietern und Mieterinnen zusichern, dass wir 2023 keine weitere Anpassung der Energiekostenpauschale vornehmen. Ebenso werden wir keine Preisanpassungen in unseren gastronomischen Einrichtungen aufgrund von gestiegenen Energiekosten vornehmen.“
Hilfe bei der Antragstellung
„Ganz ohne Bürokratie geht es aber nicht“, erklärt Studienfinanzierungsberater Jens Müller-Sigl: „Für die Antragstellung sind Nachweise vonnöten, die eine Mittellosigkeit im Zusammenhang mit Nachzahlungen bei den Energiekosten belegen. Das sind beispielsweise Kontoauszüge und Forderungsschreiben des Energieversorgers oder Nachzahlungsaufforderungen des Vermieters“. Nach Bewilligung des Antrags erhalten Studierende die Einmalzahlung in Höhe von bis zu 1.000 Euro direkt auf ihr Konto oder das des Gläubigers.
Wer bei der Antragstellung Unterstützung benötigt, kann sich an die Berater*innen des Studentenwerks Oldenburg wenden. Die Sprechzeiten und Kontaktmöglichkeiten finden sich auf der Webseite des Studentenwerks: www.sw-ol.de/beratung