Die Bundesregierung hat im Zuge mehrerer Entlastungspakete bislang vier spezielle Entlastungen für Studierende auf den Weg gebracht. Wir sorgen in diesem Beitrag nun für die nötige Übersicht:
Habe ich einen Anspruch?
Welche Voraussetzungen gelten?
Muss ich etwas beantragen?
Wichtig: Alle Zuschüsse können nebeneinander bezogen werden, wenn die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt werden.
Für wen?
BAföG-Empfänger*innen.
Welche Voraussetzungen gelten?
Anspruchsberechtigt sind Studierende, die im Wintersemster 2021/22 mindestens einen Monat BAföG bezogen haben, nicht bei den Eltern wohnen und keinen Anspruch auf Wohngeld haben.
Ist ein Antrag nötig?
Nein, ein Antrag ist nicht erforderlich. Die Auszahlung erfolgt automatisch. Die Berechtigten erhalten einen schriftlichen Bescheid zur Auszahlung.
Wann kann ich mit dem Geld rechnen?
Das Geld wurde im September 2022 durch die Landeskasse ausgezahlt.
Für wen?
Erwerbstätige Studierende.
Welche Voraussetzungen gelten?
Anspruchsberechtigt sind Studierende, die z.B. einem Mini-Job oder einer Werksstudententätigkeit nachgehen und in Deutschland wohnen.
Ist ein Antrag nötig?
Ein Antrag ist nicht nötig.
Wann kann ich mit dem Geld rechnen?
Das Geld wurde in der Regel im September 2022 über den Arbeitgeber ausgezahlt.
Für wen?
Alle Studierenden.
Welche Voraussetzungen gelten?
Alle Studierenden, die zum 1. Dezember 2022 an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert sind, können die Einmalzahlung beantragen. Auch ausländische Studierende mit wohnhaft in Deutschland, Promotionsstudierende, Teilzeitstudierende sowie Studierende in einem Urlaubssemester oder dualem Studium haben einen Anspruch auf die Einmalzahlung.
Ist ein Antrag nötig?
Ja. Geplant ist eine digitale Antragsplattform, die derzeit von Bund und Ländern entwickelt wird.
Wann kann ich mit dem Geld rechnen?
Die Auszahlung soll zu Beginn des Jahres 2023 beginnen.
Für wen?
BAföG-Empfänger*innen.
Welche Voraussetzungen gelten?
Anspruchsberechtigt sind Studierende, die zwischen September und Dezember 2022 mindestens einen Monat BAföG bezogen haben, nicht bei den Eltern wohnen und keinen Anspruch auf Wohngeld haben.
Ist ein Antrag nötig?
Nein, ein Antrag ist nicht erforderlich. Die Auszahlung erfolgt automatisch. Die Berechtigten erhalten einen schriftlichen Bescheid zur Auszahlung.
Wann kann ich mit dem Geld rechnen?
Da sich der Anspruch bis in den Dezember streckt, kann eine Auswertung frühestens Ende Januar erfolgen. Diese Auswertung erfolgt in Niedersachsen gleichzeitig. Das Auszahlungsdatum ist nocht nicht bekannt.
Stand: 23.11.2022