Aktenstapel, darauf eine gedruckte Ausgabe des Gesetzestextes BAföG. Auf dem Bild der Text: Mindestlohn gestiegen: Was heißt das für BAföG-Empfänger*innen?Mit dem 1. Januar 2024 wurde der Mindestlohn leicht angehoben. Damit stieg auch die Minijob-Grenze von 520 auf immerhin 538 Euro pro Monat. Heißt das also, dass Studierende nun bis zu 538 Euro im Monat verdienen dürfen, ohne, dass sich dies auf ihr BAföG auswirkt?

Das wäre logisch, ist aber nicht der Fall!

Der entsprechende Freibetrag im BAföG passt sich nämlich nicht automatisch an, er bleibt bei 520 Euro.
Wir rechnen damit, dass der BAföG-Freibetrag im Laufe des Jahres an die neue Minijob-Grenze angeglichen wird. Es gibt aber keinen Grund zur Panik, falls Studierende mit ihrem Job jetzt über 520 Euro im Monat verdienen: Wird der BAföG-Freibetrag um ein paar Euro überschritten, verringert sich das ausgezahlte BAföG nur geringfügig. 
     
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