In den nächsten Wochen sollten BAföG-Empfänger*innen ihren Folgeantrag stellen, damit das BAföG nach Februar/März 2022 ohne Unterbrechung auf ihrem Konto landet.

Momentan gibt es hier eine Besonderheit: In Niedersachsen wurden die vergangenen drei Semester (SoSe 2020, WS 2020/21, SoSe 2021) als Regelstudienzeitverlängerung eingestuft. Für das BAföG sind sie damit praktisch Nullsemester.

Wer in diesen Semestern immatrikuliert war und dessen Regelstudienzeit im SoSe 2020 noch nicht ausgelaufen war, kann von zwei wichtigen Regelungen profitieren:

  • Die Förderungshöchstdauer verlängert sich um bis zu 3 Semester.
  • Leistungsnachweise müssen erst später erbracht werden (im Normalfall nach dem 4. Fachsemester – nun also ggf. erst nach dem 7.)

Den Folgeantrag können Sie online stellen unter www.bafoeg.digital.de

Noch Fragen? Unsere Ansprechpartner*innen im BAföG-Amt bieten derzeit sowohl persönliche (3G) als auch Online-Beratungen an. Sie helfen auch gerne beim Ausfüllen des Antrags.

     
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