Das BAföG-Amt teilt mit: Wer jetzt wegen der aktuellen Lage aus Japan ausreisen will, kann dies ohne BAföG-Einbußen  tun. Auslands-BAföG-Empfängern bleibt der Anspruch auf Reisekostenerstattung und alle weiteren Leistungen erhalten. Wenn Sie Ihren Aufenthalt abbrechen,  sollten Sie sich nach der Rückkehr allerdings sofort beim BAföG-Amt melden, damit es nicht zu Überzahlungen kommt. Weitere Infos unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..
     
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