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Mittwoch, 14.09.2022
Mehr Berechtigte, mehr Geld und dadurch mehr Zeit fürs Studium

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz BAföG, steht für mehr Chancengleichheit im deutschen Hochschulsystem. Die staatliche Studienfinanzierung gibt es zur Hälfte geschenkt und mit dem 27. BAföG- Änderungsgesetz haben sich die Leistungen noch einmal verbessert.

Mit dem BAföG sollen sich junge Menschen eine Ausbildung finanzieren, die ihren Fähigkeiten und Neigungen entspricht, denn in Deutschland sollen nicht die finanziellen Möglichkeiten im Elternhaus darüber entscheiden, ob jemand ein Studium beginnt. Doch viele Studierende wissen gar nicht, dass sie eine BAföG-Förderung erhalten könnten. Gerade in turbulenten Zeiten kann das BAföG für finanzielle Planungssicherheit sorgen. Das Studentenwerk Oldenburg rät daher allen dazu, BAföG zu beantragen.

Hier sind fünf gute Gründe einen Antrag zu stellen:

  1. Mehr BAföG-Berechtigte: Häufig verbreitet ist die Vermutung nicht förderungsberechtigt zu sein, obwohl sie einen Anspruch hätten. Ein Antrag zum Wintersemester kann sich jedoch lohnen: Die Anhebung der Elternfreibeträge um über 20% führt bei vielen Studierenden zu einer Teilförderung. Damit können diese sich beispielsweise von den Rundfunkbeiträgen befreien lassen.

  2. Antragstellung vereinfacht: Die Hürde einen Antrag auf BAföG zu stellen war in der Vergangenheit vielen Studierenden zu groß. Sie finden den Antrag zu kompliziert und zeitaufwendig. Durch den Wegfall der sogenannten "Schriftformerfordernis" kann der Antrag ab sofort online gestellt werden, ohne lästiges Ausdrucken und Aktivierung der e-ID-Funktionen des Personalausweises. Zudem gibt es einen digitalen Antragsassistenten, der beim Ausfüllen der Unterlagen hilft. Der Antrag wird abschließend auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft. Wer den Antragsprozess nicht in einem Rutsch abwickeln möchte, kann ihn jederzeit pausieren. Den BAföG-Antrag können Studierende unter www.bafoeg-digital.de stellen.

  3. Gedeckelte Rückzahlung: Studierende, die eine Vollförderung in Höhe von 934 Euro während ihres Bachelor- und Masterstudiums erhalten, bekommen durch die Deckelung des Rückzahlungbetrags (derzeit max. 10.010 Euro) bis zu 46.030 Euro vom Staat geschenkt.

  4. Vermögensfreibeträge und Altersgrenze angehoben: Das neue BAföG sieht einen Vermögenfreibetrag von 15.000 Euro bis zum 30. Geburtstag vor und 45.000 Euro ab dem 30. Geburtstag. Zuvor war der Freibetrag auf 8.200 Euro gedeckelt. Zum Vermögen zählen etwa ein eigenes Auto, Sparbuch, Tagesgeldkonto, Kryptowährung oder Wertpapiere. Außerdem wird die Altersgrenze erhöht auf 45 Jahre. Bislang hatten Studierende, die beim Beginn ihres Bachelor-Studiums älter waren als 30 Jahre, keinen Anspruch auf BAföG.

  5. Zuverdienst zum BAföG möglich: Der Freibetrag auf das eigene Einkommen steigt ebenfalls – auch bei einem 520-Euro-Minijob können Studierende künftig BAföG erhalten.

Bei Fragen hilft zudem auch das Team des Studentenwerks Oldenburg. Es bietet sowohl persönliche Sprechzeiten an als auch telefonische und digitale Beratung. Alle Infos dazu und die Kontaktdaten der zuständigen Berater*innen gibt es auf der Website des Studentenwerks www.sw-ol.de.

     
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