Financial disadvantages compensation
Besonderheiten beim BAföG
Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) steht auch für behinderte und chronisch kranke Studierende zur Studienfinanzierung an erster Stelle, wenn keine ausreichenden eigenen Mittel zur Verfügung stehen. Es sei denn, andere Kostenträger finanzieren das Studium. Dies kann der Fall sein, wenn die Behinderung Folge eines Impfschadens, eines Arbeitsunfalles ...
mehr »Stipendien für Studierende mit Behinderung
Im Rahmen der Begabtenförderung kann ein Studium oder eine Promotion durch Stipendienmittel (teil)finanziert werden. Die Modalitäten sind bei den Begabtenförderungswerken zu erfragen. Nachteilsausgleiche für behinderte und chronisch kranke Studierende, wie z. B das Anerkennen einer Studienverzögerung durch die Behinderung/Erkrankung, können von den Stiftungen i. d. R. auf Anfrage gewährt werden...
mehr »Erlassmöglichkeiten der Langzeitstudiengebühren
Die Langzeitstudiengebühr kann auf Antrag der oder des Studierenden im Einzelfall ganz oder teilweise erlassen werden, wenn die Einziehung der Gebühr zu einer unbilligen Härte führen würde. Eine unbillige Härte liegt bei studienzeitverlängernden Auswirkungen einer Behinderung oder chronischen Erkrankung in der Regel vor ...
mehr »Kindergeld für behinderte Kinder
Ausnahmsweise wird Kindergeld auch nach Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt, wenn das Kind aufgrund seiner Behinderung seinen Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten kann. Entscheidend ist der Zusammenhang zwischen Behinderung und Unfähigkeit zum Selbstunterhalt. Nicht unbedingt maßgebend ist also der festgestellte Grad der Behinderung. Befindet sich das Kind in einem Studium, ist es in jedem Fall als unfähig zur Ausübung einer Erwerbtätigkeit anzusehen....
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