Service for the disabled and chronically ill
Bei den Kulturangeboten des Studentenwerks erhalten die Begleitpersonen von schwerbehinderten BesucherInnen (mit dem Merkzeichen B im Behindertenausweis) freien Eintritt. Die Veranstaltungsorte sind stufenlos zugänglich und es gibt genug Platz für RollstuhlfahrerInnen. Die eigenen Toiletten sind jedoch nicht rollstuhlgerecht, hier müssen die geeigneten Toiletten auf dem Universitätsgelände genutzt werden.
Generell gilt: Bei besonderen Bedürfnissen ist die Behindertenberatung dafür da, in allen Arbeitsbereichen des Studentenwerks zusammen mit den jeweiligen AbteilungsleiterInnen eine Lösung zu finden.
Der Besuch von Mensen und Cafeterien stellt für Studierende eine günstige und gesellige Alternative zu den eigenen Kochkünsten dar. Mit dem folgenden Serviceangebot möchte das Studentenwerk behinderten und chronisch kranken Studierenden eine (selbstständige) Teilnahme am Mensaessen ermöglichen.
Das Studentenwerk Oldenburg bietet speziell ausgestattete Appartements für behinderte und chronisch kranke Studierende an. Eine bevorzugte Berücksichtigung wird dabei regelmäßig nicht nur für rollstuhlfahrende und mobilitätsbehinderte Studierende ermöglicht, sondern auch für sinnesbehinderte und chronisch kranke Studierende. Als Nachweis über die Behinderung können Studierende alternativ zum Schwerbehindertenausweis ein fachärztliches Attest vorlegen. In Ergänzung dazu kann eine Stellungnahme der Behindertenberatung als Nachweis anerkannt werden.