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Wenn Sie als BAföG-Empfänger*in neben dem Studium jobben wollen, ist das normalerweise kein Problem: Sie können pro Bewilligungszeitraum (12 Monate) 6.672 € aus abhängiger Beschäftigung dazuverdienen, ohne dass dies die Förderung schmälert. Wenn Sie also einen Minijob haben, brauchen Sie nicht zu befürchten, dass Sie deswegen weniger BAföG bekommen. (Minijob-Grenze ab Januar 2025: 556 Euro)

Die jeweiligen monatlichen Verdienste können aber auch unterschiedlich sein; entscheidend ist der Betrag, der insgesamt während des Bewilligungszeitraums verdient wird. Wichtig ist, dass nicht der Verdienst im Kalenderjahr, sondern im BAföG-Bewilligungszeitraum (also z.B. 1.10.2024 bis 30.9.2025) zugrunde gelegt wird.

Erst über der Einkommensgrenze von 6.672 € (brutto) wird der eigene Verdienst auf das BAföG angerechnet. Allerdings ist es nicht schlimm, wenn Ihr monatliches Einkommen die Grenze um ein paar Euro übersteigt: Die Förderung sinkt dadurch nur unwesentlich.

Wichtig: Wenn in Ihrem Studium ein Praxissemester oder Praktikum vorgeschrieben ist, gelten die Freibeträge nicht für deren Vergütung. Weitere Informationen hierzu finden Sie im pdf Infoblatt Praktikum (764 KB) .
Zudem gilt: Wenn Sie ausschließlich Erwerbseinkommen aus selbstständiger Tätigkeit erzielen, z.B.  durch Honorarjobs, gilt eine geringere Einkommensgrenze.

Für weitere Infos erkundigen Sie sich bitte beim BAföG-Amt oder erfahren Sie hier mehr.

Amt für Ausbildungsförderung
Schützenweg 44, 26129 Oldenburg
Telefon (0441) 97175-0
Erreichbarkeit der Zentrale: Mo-Do 9 - 15.30, Fr 9 - 12.30 Uhr.
Fax (0441) 97175-99
E-Mail: bafoeg@sw-ol.de
BAföG-Beratung in Emden:
Servicebüro des Studentenwerks
im Mensagebäude
26723 Emden
Tel.: 04921 / 61 428
Fax: 04921 / 58 53 90
BAföG-Beratung in Wilhelmshaven:
Studentenwerksbüro
Friedrich-Paffrath-Str. 101
Raum MB 01-130 
26389 Wilhelmshaven
Tel.: 04421 / 985 2736
 
     
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