Bei der Immatrikulation wird ein Krankenversicherungsnachweis verlangt. Dies liegt daran, dass Studierende normalerweise per Status in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind, ähnlich wie das bei Arbeitnehmern durch den Status der abhängigen Beschäftigung der Fall ist. Die Hochschule ist verpflichtet diesen Sachverhalt zu überprüfen und fordert deshalb eine Bestätigung einer gesetzlichen Krankenversicherung zu dieser Angelegenheit. Diese Bestätigung soll seit 2020 elektronisch von der zuständigen Krankenkasse an die Hochschule übermittelt werden, nachdem die studieninterssierte Person die Krankenkasse dazu aufgefordert hat (§ 199a Abs. 2 SGB V).
Diese Bestätigung kann folgendes feststellen: |
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1. |
Sofern Ihre Eltern in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, läuft Ihre Krankenversorgung zu Beginn des Studiums - sofern Sie unter 25 Jahre alt sind - kostenfrei über die Familienversicherung. Sind Sie mit einem gesetzlich krankenversicherten Partner verheiratet oder als Lebenspartnerschaft eingetragen, läuft die Familienversicherung hierüber sogar ohne Altersgrenze. Die Bestätigung erhalten Sie dann von der familienversichernden Krankenkasse. |
2. |
Entfällt die Möglichkeit der Familienversicherung, so tritt an ihre Stelle die ganz oben erwähnte gesetzliche "Krankenversicherung der Studenten" (ca. 118 € monatlich, Stand: WiSe 2022/23, bei einem Zusatzbeitrag von 1,3%). Sie entscheiden dann selbst, in welche Krankenkasse Sie eintreten wollen, stellen dort einen Antrag zur Aufnahme. |
3. |
Sind Sie bei Antritt des Studiums bereits über 30 Jahre alt (und nicht über einen Partner familienversichert), entfällt auch die "Krankenversicherung der Studenten", sofern keine Verlängerungsgründe angeführt werden können. Waren Sie vor dem Studium in der gesetzlichen Krankenversicherung, so können Sie sich dort in der Regel durch rechtzeitigen Antrag freiwillig versichern (ab 2022 ca. 205 € monatlich). |
4. |
Sind ihre Eltern privat krankenversichert, so wird das über ein zusätzliches Vertragselement auch für Sie gelten. Wollen Sie diese private Versicherung beibehalten, wäre es unsinnig, die mit der Immatrikulation entstehende gesetzliche "Krankenversicherung der Studenten" beizubehalten. Dafür muss eine Befreiung von der studentischen Krankenversicherung bei einer beliebigen gesetzlichen Krankenkasse beantragt werden. |
5. |
Sollten Ihre Eltern Beamte sein und Sie über diesen Status bereits eine Krankenversorgung erhalten ("Beihilfe"), so steht auch hier eine Entscheidung über die Befreiung von der Krankenversicherung der Studenten an (ähnlich wie bei den privat versicherten in Punkt 4). |
Fazit:Die Krankenversicherungsbestätigung zur Immatrikulation ist nicht einfach nur ein "Routine-Wisch", sondern oftmals Ausdruck einer endgültigen Entscheidung, deren Konsequenzen Sie vorher kennen sollten! Darüber sollten insbesondere Kinder von Selbständigen oder Beamten eingehender mit ihren Eltern reden. |