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Nachweise und persönliche Stellungnahme nötig

Die Langzeitstudiengebühr kann auf Antrag der oder des Studierenden im Einzelfall ganz oder teilweise erlassen werden, wenn die Einziehung der Gebühr zu einer unbilligen Härte führen würde. Eine unbillige Härte liegt bei studienzeitverlängernden Auswirkungen einer Behinderung oder chronischen Erkrankung in der Regel vor (§ 14 Satz 2 Nr. 1 NHG).

Aktuell: Die Corona-Semester bzw. die Erhöhung der individuellen Regelstudienzeit wird auf das Studienguthaben aufgerechnet. Im Bachelorstudium erhöht sich somit der Eintritt in die Langzeitgebühren-Pflicht von 12 auf 16 Semester. Eine vergleichbare Erhöhung gibt es auch für das Masterstudium, wenn es in die Pandemiezeit gefallen ist.

Um eine Behinderung oder eine chronische Erkrankung nachzuweisen, müssen Studierende ein amtsärztliches Attest vorlegen, aus dem hervorgeht, für welchen Zeitraum sie aus welchen Gründen nur "eingeschränkt studierfähig" sind oder waren. Gewünscht ist sogar eine genaue prozentuale Angabe der Beeinträchtigung der Studierfähigkeit. Keinesfalls reicht nur die Angabe der Diagnose aus. Zusätzlich muss eine persönliche ausführliche Stellungnahme abgegeben werden. Bei einer dauerhaft studieneinschränkenden Behinderung oder Krankheit kann die Befreiung auch für einen längeren Zeitraum als ein Semester beantragt werden. Da ein amtsärztliches Attest leider für die Studierenden kostenpflichtig ist (30 bis über 100 €, je nach Aufwand), sollte versucht werden, es gleich für mehrere Semester im Voraus ausgestellt zu bekommen. Zuständig ist der/die Amtsärztin am ersten Wohnort. Die Amtsärzte selbst können sich beim Immatrikulationsamt und der Behindertenberatung im Studentenwerk zum Thema Befreiung von Langzeitstudiengebühren informieren.

Ein amtsärztliches Attest ist nicht notwendig, wenn laut Schwerbehindertenausweis ein Grad der Behinderung von mindestens 50% vorliegt. In diesem Fall müssen die Studierenden selbst in einem Schreiben darlegen für welchen Zeitraum sie aus welchen Gründen nur "eingeschränkt studierfähig" sind oder waren (s. o.).

Weiterführende Infos und AnsprechpartnerInnen

Die Universität Oldenburg informiert auf ihrer Homepage ausführlich zu den Möglichkeiten eines Härtefallantrages für die Langzeitstudiengebühren und nennt die AnsprechpartnerInnen.

AnsprechpartnerIn für Härtefallanträge an der Jade Hochschule sind die für die Studierenden sonst auch zuständigen Personen im I- und P-Amt. Hier finden Sie das Antragsformular als Download.
Ansprechpartnerin an der Hochschule Emden/Leer ist Frau Riemann. Hier finden Sie das Antragsformular als Download.

 

Eine Rücksprache mit der Behindertenberaterin ist empfehlenswert, da sie in regelmäßigem Austausch mit dem Immatrikulationsamt und den anderen Beratungsstellen steht und somit über die aktuelle Bewilligungspraxis informiert ist.

Verständliche Informationen zu den Immatrikulationskosten, Studienguthaben und Langzeitgebühren finden Sie auch hier.

     
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