Kein Bargeld? Kein Problem!
Zum Sommersemester 2019 hat die Universität mit der Ausgabe der CampusCards an ihre Studierenden begonnen. Mit Beginn des Semesters am 1. April sind sie gültig. Neben vielen anderen Funktionen (z.B. Semesterticket und Studierendenausweis) bietet die Karte auch die Möglichkeit des bargeldlosen Bezahlens in Mensa und Cafeteria. Hier erfahren Sie alles, was Sie dazu wissen müssen.
Wo kann ich mit der CampusCard bezahlen?
In allen Mensen, Cafeterien und CaféBars des Studentenwerks Oldenburg. Das gilt nicht nur in den Einrichtungen an der Uni, sondern überall dort, wo das Studentenwerk Mensen und Co. betreibt: An der Jade Hochschule in Oldenburg, Wilhelmshaven und Elsfleth sowie an der Hochschule Emden/Leer.
Wie bisher können Sie aber auch an allen Kassen mit Bargeld bezahlen.
Für die Mieterinnen und Mieter in den Wohnanlagen des Studentenwerks fungiert sie zusätzlich als Waschkarte. Diese Funktion wird allerdings erst im Lauf des Jahres überall zur Verfügung stehen, da die bestehenden Systeme schrittweise umgerüstet werden.
Wo und wie kann ich die Karte aufladen?
Zum Aufladen der CampusCard hängen Automaten im Foyer der Mensa Uhlhornsweg und im Foyer im Hauptgebäude in Wechloy. Auch in den Cafeterien und CaféBars können Sie Geld auf Ihre Karte laden, nicht aber in den Mensen.
Maximal können Sie 55 Euro aufladen, die Automaten akzeptieren folgende Scheine: 5€, 10€, 20€, 50€.
Wie kann ich mir das Restguthaben auf meiner Karte auszahlen lassen?
An allen Kassen in den Cafeterien und CaféBars können Sie sich das Guthaben auf Ihrer Karte auszahlen lassen. Auch hier sind die Mensa-Kassen ausgenommen.
Was passiert bei Verlust oder Diebstahl der Karte?
Wenn Sie Ihre CampusCard verloren haben oder sie gestohlen wurde, melden Sie dies bitte schnellstmöglich der Universität. Sie können Ihre Karte auf Stud.IP oder mit einem Anruf am ServiceDesk (0441 798-5555) sperren lassen. Bitte beachten Sie: Da es sehr aufwendig ist, festzustellen, wie viel Guthaben zu einem bestimmten Zeitpunkt noch auf einer Karte war, besteht kein Anspruch auf Erstattung des Guthabens auf einer verlorenen oder gestohlenen Karte.
Ausführliche Informationen zu den weiteren Funktionen der CampusCard gibt es auf der Seite der Uni Oldenburg.