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Personen mit Allergien oder Lebensmittelunverträglichkeiten sind oft unsicher, wenn sie auswärts essen wollen. Um diesen Personen die Auswahl zu erleichtern, weisen wir ab sofort in unseren Mensen die im jeweiligen Gericht enthaltenen Allergene aus. Gesetzliche Grundlage dafür ist die Lebensmittelinformationsverordnung, wonach die 14 häufigsten Allergene zu kennzeichnen sind, sofern sie in einer Speise direkt als Zutat enthalten sind. Das bedeutet auch: Spuren von Allergenen oder unbeabsichtigte Kreuzkontaminationen, die trotz aller Sorgfalt in einer Großküche nicht gänzlich ausgeschlossen werden können, werden nicht gekennzeichnet.

Die Kennzeichnung der Allergene erfolgt durch Buchstabenkürzel auf den Speiseplänen und, bei kurzfristigen Änderungen, als Hinweis direkt an den Ausgaben. Ab sofort sind die Speisen in den Mensen entsprechend gekennzeichnet, in den nächsten Tagen folgen auch die Allergen-Kennzeichnungen in den Cafeterien.

Alles Wissenswerte dazu haben wir für unsere Gäste in den pdf FAQs zur Allergenkennzeichnung (830 KB) zusammengefasst.

Info-Plakat

     
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