Seit wenigen Tagen ist es offiziell: Das angekündigte dritte Corona-Semester ist in Niedersachsen in Kraft getreten und verlängert den Anspruch auf Förderung nach dem BAföG. Studierende, deren Förderungshöchstdauer am Ende des WiSe 2019/20 noch nicht abgelaufen war, erhalten die Verlängerung der Corona-Semester, sofern sie im SoSe 2020, WiSe 20/21, SoSe 2021 noch immatrikuliert waren.
Auch die Pflicht zur Vorlage des Leistungsnachweises verschiebt sich entsprechend der Berücksichtigung der Corona-Semester als Nullsemester zeitlich nach hinten.
Sollten Sie Ihr Studium noch nicht abgeschlossen haben und sind unsicher, ob auch Ihre Förderungshöchstdauer sich weiter verlängert, stellen Sie vorsorglich einen weiteren Förderungsantrag.
Das BAföG-Amt prüft in jedem Einzelfall die Verlängerung der Regelstudienzeit im Hinblick auf die Corona-Semester.