Update, 29.Juli 2022: Heizkostenzuschuss und Energiekostenpauschale des Arbeitgebers
Gute Nachrichten für Studierende, die BAföG beziehen und zusätzlich einem Mini-Job oder einer Werksstudententätigkeit nachgehen: Es gibt doppelt Geld. Die Energiekostenpauschale des Arbeitgebers, welche im September ausgezahlt werden soll, und der Heizkostenzuschuss für BAföG-Empfänger*innen schließen sich nicht aus.
Schon Anfang Februar hat der Bund aufgrund der stark gestiegenen Energiepreise einen Heizkostenzuschuss beschlossen, von dem u.a. BAföG-Empfänger*innen profitieren sollten. Seitdem hat sich die Weltlage ja bekanntlich leider sehr verändert, und die Energiepreise haben eine ungeahnte Höhe erreicht.
Auf diese Situation hat der Bund nun reagiert und den geplanten Heizkostenzuschuss glatt verdoppelt: Wie der Bundestag gestern beschloss, erhält jede*r, der*die
- zwischen Oktober '21 und März '22 mindestens einen Monat lang BAföG bezogen hat und
- nicht bei den Eltern wohnt,
eine Einmalzahlung in Höhe von 230 Euro.
Außerdem wurde die zunächst geplante Antragspflicht gestrichen, das heißt, wer zum Berechtigtenkreis gehört, muss nichts weiter tun.
Update zur Auszahlung, Stand Juni 2022:
Das Gesetz zum Heizkostenzuschuss ist nun in Kraft getreten. Nach jetzigem Stand wird die Auszahlung frühestens Ende August 2022 erfolgen, und zwar direkt durch die Landesbank. Das BAföG-Amt des Studentenwerks hat damit also nichts zu tun, Sie bekommen von uns allerdings in der Folge einen entsprechenden Bescheid.