Eine vorläufige Zulassung zum Masterstudium sichert das BAföG unter Vorbehalt.
Studierende der Universität Oldenburg können aufatmen: Eine vorläufige Zulassung zum Masterstudium kann in Coronazeiten für 2 Semester erfolgen, spätestens dann muss der Bachelorabschluss allerdings nachgewiesen werden. Auch dem BAföG kommt das zugute. Denn es bedeutet, dass die Zahlungen für das Masterstudium zum Wintersemester 2020/21 für zwei Semester, unter Vorbehalt der Vorlage des Bachelorabschlusses bis zum 30.09.2021, gewährt werden kann. Studierende im Master, die bereits einen Bewilligungsbescheid für das Wintersemester 2020/21 unter Vorbehalt erhalten haben, können somit noch Förderung für das Sommersemester 2021 beantragen, bevor sie den bestandenen Bachelor nachweisen müssen.
Für die Studierenden an der Jade Hochschule und der Hochschule Emden/Leer gilt weiterhin die Regel von nur einem vorläufigen Mastersemester. Eine Verlängerung zur Vorlage des Bachelorzeugnisses wird nur im Einzelfall gewährt.