Bürgergeld (Arbeitslosengeld II until the end of 2022)
In diesem Abschnitt der Website wird erläutert:
- wann Studierende überhaupt Jobcenter-Leistungen erhalten können,
- wie der Antrag zu stellen ist,
- wie die Berechnung ungefähr funktioniert und
- welche weiterführenden Infos interessant sein können.
Bitte lesen Sie als EinsteigerIn zunächst den Überblicksartikel unter Punkt 1, weil dort alle anderen Artikel ihren Kontext erhalten. Alle anderen können aus der Beitragsliste unten oder aus der Seitennavigation wählen.
Vertiefung: Einkommensanrechnung bei Studierenden
Studierende erhalten nur in Ausnahmen Leistungen, allerdings können sie mit Angehörigen in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft leben. Dies kann dazu führen, dass auch ihr Einkommen bei den beziehenden Haushaltsangehörigen angerechnet wird. Auch bei Alleinerziehenden ist die Einkommensanrechnung von Interesse, insbesondere auf den Mehrbedarf für Alleinerziehung. Entsprechendes gilt für den Mehrbedarf wegen fortgeschrittener Schwangerschaft.
Vertiefung: Kein Studentenstatus im Sinne des SGB II
Weil im § 7 Abs. 5 SGB II von einer Ausbildung gesprochen wird, die "im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes dem Grunde nach förderungsfähig ist", muss die Interpretation über den Studentenstatus nach BAföG-Recht erfolgen, denn eigenständige Gedanken findet man hierzu im SGB II nicht. Allerdings ist die Wahrnehmung des BAföG aus der Perspektive des § 7 Abs. 5 SGB II selektiv. Folgende Fallgruppen sind aber interessant, weil sie gerade nicht den Studentenstatus erfüllen und deshalb einen Anspruch auf alle Leistungsbestandteile des SGB II haben. Alle anderen Formen der Ablehnung des BAföG führen nicht zu einem Anspruch auf Arbeitslosengeld II, weil sie beispielsweise in der Person oder im Einkommen bzw. Vermögen begründet liegen!
Vertiefung: Jobcenter-Leistungen im Härtefall
Härtefallgewährung für atypische Lebenssituationen
"Leistungen können für Regelbedarfe, den Mehrbedarf nach § 21 Absatz 7, Bedarfe für Unterkunft und Heizung, Bedarfe für Bildung und Teilhabe und notwendige Beiträge zur Kranken‐ und Pflegeversicherung als Darlehen erbracht werden, sofern der Leistungsausschluss nach § 7 Absatz 5 eine besondere Härte bedeutet."
(§ 27 Abs. 3 Satz 1 SGB II, Stand: 1.8.2016)
Gewährung im Härtefall nur als Darlehen
Wann gibt es Leistungen für Studierende überhaupt?
In der Regel haben Studierende keinen Anspruch
"Auszubildende, deren Ausbildung im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes dem Grunde nach förderungsfähig ist, haben über die Leistungen nach § 27 hinaus keinen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts."
(§ 7 Abs. 5 Satz 1 SGB II, Stand: 1.8.2016)
Dies zu interpretieren, ist nicht so einfach wie es scheint und bedarf eingehenderer Analyse:
Antragstellung beim Jobcenter
Zuständigkeit
Einen Antrag stellen Sie in der Regel bei den sogenannten "Jobcentern" am Ort des eigenen Lebensmittelpunkts. Die Jobcenter werden meist von der Bundesagentur für Arbeit in Kooperation mit der jeweiligen Kommune geführt, oft ist das dann direkt beim Arbeitsamt untergebracht. Manchmal werden die Jobcenter ausschließlich von den Kommunen organisiert, was örtlich oft bei den Sozialämtern eingeordnet wird. Zur Suche der örtlichen Jobcenter...