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Seit dem 16. Juni können Studierende einen Antrag auf sogenannte Überbrückungshilfe stellen. Dabei handelt es sich um einen Zuschuss für Studierende, die sich in pandemiebedingter finanzieller Notlage befinden. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat dafür ein zentrales Portal (www.überbrückungshilfe-studierende.de/) eingerichtet, über das die Anträge gestellt werden können. Die dort bundesweit eingehenden Anträge sollen anschließend von den Studenten- und Studierendenwerken vor Ort bearbeitet werden.

Dies ist bislang aus technischen und organisatorischen Gründen leider noch nicht möglich. Nach dem aktuellen Planungsstand kann am 29. Juni 2020 mit der Bearbeitung der für Juni eingereichten Anträge und anschließend der Auszahlung begonnen werden. Bis Ende dieser Woche laufen dazu interne Schulungen, so dass unsere Mitarbeiter*innen schnellst- und bestmöglich mit der Antragsbearbeitung starten können, sobald die technischen Möglichkeiten dazu gegeben sind. Wir bitten alle Antragssteller*innen bis dahin noch um etwas Geduld.

Wer für den Juni noch einen Antrag stellen möchte, kann dies noch bis zum 30. Juni 2020 tun. Eine Antragsstellung für Juli ist ab Dienstag, 01. Juli 2020, möglich. Alle Informationen und Hilfestellungen zur Antragsstellung sind hier auf unserer Homepage zu finden.

     
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