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Städte und Gemeinden haben ein Interesse daran, dass sich Studierende mit erstem Wohnsitz anmelden. Die Höhe der finanziellen Zuweisungen, die eine Kommune vom Land erhält, hängt nämlich ab von der Zahl der Einwohner*innen, wobei nur der Erstwohnsitz gezählt wird. Um Studierende zur Anmeldung zu bewegen, vergeben viele Städte ein "Begrüßungsgeld".
Dies gilt auch für die Städte OldenburgEmden und Elsfleth, wobei die Beträge und Vergabe-Modalitäten sich im Einzelnen unterscheiden.

Wilhelmshaven wählte dagegen den umgekehrten Weg und erhebt eine Zweitwohnsitzsteuer. Das heißt, dass Personen, die "nur" ihren zweiten Wohnsitz dort anmelden, jährlich einen bestimmten Betrag (abhängig von der jeweiligen Miete) an die Stadt zahlen müssen. Informationen zur Zweitwohnsitzsteuer.

Achtung: Einfach keinen Wohnsitz anzumelden, ist nicht erlaubt. Sie sind gesetzlich verpflichtet, dies innerhalb von zwei Wochen nach Einzug zu tun.

Mehr Infos dazu auf den Seiten der Sozialberatung

     
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