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Das OVG Lüneburg hat in einem aktuellen Urteil festgestellt, dass Studierende, die in einem Bachelorstudiengang bereits Langzeitstudiengebühren bezahlt haben, bei der Aufnahme eines konsekutiven Masterstudiengangs nicht weiterhin diese Gebühren zahlen müssen. Mit Beginn des Masterstudiengangs steht nach Auffassung des Gerichts ein neues Studienguthaben zur Verfügung.
Möglich ist, dass betroffene Studierende bereits gezahlte Gebühren zurückfordern könnten.
Nähere Informationen beim AStA der Uni Oldenburg: https://asta-oldenburg.de/ (unter "Aktuelles" auf der Startseite, ggf. etwas weiter nach unten scrollen)