Finanzielles - Ein Überblick
Um Klarheit in der Vielfalt der verschiedenen Finanzierungsoptionen zu erlangen, sollten Sie sich zunächst vergegenwärtigen, was ein studentischer Single vom Staat zu erwarten hat: Im Grundsatz soll die Finanzierung der ersten berufsabschließenden Ausbildung Sache der Eltern sein, was zu einem Anspruch auf Ausbildungsunterhalt führt. Weil viele Eltern hierzu nicht in der Lage sind, hat man das BAföG neben das Unterhaltsrecht gestellt, um Unterstützung für die Studienfinanzierung anzubieten. BAföG ist und bleibt aber ein Bedarfsystem, das vom sogenannten "Normalstudierenden" (nicht beurlaubt, alleinstehend, in der Regel Wohnung am Studienort) ausgeht, d.h., Kinder von Studierenden erhalten keine Leistungen von der BAföG-Stelle. Allerdings werden Studienverzögerungen durch Geburt eines Kindes oder Erziehungszeiten studentischer Eltern förderungsverlängernd berücksichtigt, also sollten BAföG-Leistungsberechtigte sich neben anderen Sonderregelungen mit diesen BAföG-Vergünstigungen beschäftigen. Zudem wird ab Januar 2008 ein Kinderbetreuungszuschlag für förderungsberechtigte studentische Eltern gewährt.