Unter dem Titel "Weiterbildung für digitalen Arbeitsmarkt" wurde am 28.11.2018 eine Entscheidung des Bundestagsausschusses "Arbeit und Soziales" im Newsletter des Bundestags veröffentlicht. Der Ausschuss stimmte einem Gesetzesvorhaben zu, das als Artikelgesetz vielerlei Änderungen enthält. Eher am Rande wurde dabei die dauerhafte Etablierung der "Kurzfristigen Aushilfe" auf 70 Arbeitstage bzw. drei Monate erwähnt. Die vormals nur 50 Arbeitstage umfassende Regelung wurde im Kompromiss um die damalige Einführung des Mindestlohns in einer befristeten Fassung auf 70 Tage festgelegt. Diese Befristung wäre Ende 2018 ausgelaufen. Noch im Herbst diesen Jahres hatte die Bundesregierung auf eine Bundestagsanfrage hin geantwortet, die Befristung solle bleiben. Woher der Sinneswandel kommen mag, soll hier der Spekulation überlassen werden. Die offizielle Begründung findet sich auf Seite der 30 der Bundestagsdrucksache 19/4948. In der Sitzung vom 30.11.2018 hat der Bundestag das Gesetz verabschiedet.

Für die Studierenden ergibt sich somit, dass sie auch weiterhin 70 Arbeitstage pro Jahr sozialversicherungsfrei Vollzeit arbeiten können. Anders als in der Gesetzesbegründung intendiert, werden sie wohl kaum als ErntehelferInnen oder Saisonkräfte arbeiten.

     
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