Im September kündigte die Bundesregierung es bereits an: Es soll eine Einmalzahlung für alle Studierende in Höhe von 200 Euro geben. Die wichtigsten Fragen und Antworten haben wir hier zusammengefasst:

 

Ja. 

Alle Studierenden, die zum 1. Dezember 2022 an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert sind, können die Einmalzahlung beantragen. Auch ausländische Studierende mit wohnhaft in Deutschland, Promotionsstudierende, Teilzeitstudierende sowie Studierende in einem Urlaubssemester oder dualem Studium haben einen Anspruch auf die Einmalzahlung.

Ja. Geplant ist eine digitale Antragsplattform, die derzeit von Bund und Ländern entwickelt wird.  

Die Auszahlung soll zu Beginn des nächsten Jahres beginnen, also noch in diesem Winter.

Nein. Sie soll weder bei einkommensabhängigen Leistungen und Sozialleistungen noch bei Sozialversicherungsbeiträgen zu berücksichtigen sein. Sie soll darüber hinaus keine Berücksichtigung bei der Kostenheranziehung in der Kinder- und Jugendhilfe finden und unpfändbar sein.

Die Bundesregierung hat im Zuge mehrerer Entlastungspakete die folgenden Hilfen für Studierende auf den Weg gebracht:

  • 230 Euro Heizkostenzuschuss für BAföG-Empfänger*innen (im September ausgezahlt)
  • 300 Euro Energiepreispauschale für erwerbstätige Studierende über den Arbeitgeber (in der Regel im September ausgezahlt)
  • 200 Euro Energiepreispauschale für alle Studierenden (Auszahlung noch unbekannt)
  • 345 Euro Heizkostenpauschale für BAföG-Empfänger*innen (Auzahlungszeitpunkt in 2023 noch unklar)

 Alle Zuschüsse können nebeneinander bezogen werden, wenn die jeweiligen Vorraussetzungen erfüllt werden. 

(Stand: 22.11.2022)