Studienfachwechsel

  • Fachwechsel

    Ein Studienfachwechsel bis zum Ende des 3. Fachsemes­ters schadet dem BAföG-Anspruch im Prinzip nicht. Er muss allerdings aus wichtigem Grund und gleich nach Eintritt des Grundes vollzogen werden. Als wichtiger Grund gilt etwa ein Neigungswandel oder wenn Sie feststellen, dass Sie für das Studium gar nicht geeignet sind.

     
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