Am 10.12.2013 hat der niedersächsische Landtag die Gesetzesvorlage zur Abschaffung des Studienbeitrags verabschiedet.

Die Studienbeiträge werden für das Sommersemester 2014 ein letztes Mal erhoben und danach entfallen.

Die Langzeitgebühr bleibt aber in veränderter Fassung bestehen (Änderungsgesetz im Wortlaut, Pressemitteilung). Sie soll zwei Semester später als bisher einsetzen und auf 500 € begrenzt sein. Bei der Berechnung der gebührenlosen Zeit ("Studienguthaben") werden Teilzeitsemester proportional geringer gewichtet als Vollzeitsemester. Außerdem werden neuerdings dann Gremiensemester berücksichtigt (allerdings nur bei der Berechnung des Studienguthabens nach dem dann neuen § 12, nicht in der Gebührenphase selbst).

     
Top