Das niedersächsische Kita-Gesetz (NKitaG) befindet sich derzeit in der Überarbeitung. Am 1. August 2021 soll das neue NKitaG in Kraft treten. Die aktuelle Entwurfsfassung führt jedoch zu keiner Verbesserung der Kita-Qualität.
Das neue Gesetz enthält keine der schon lange geforderten Veränderungen der Rahmenbedingungen, wie z.B. eine Verbesserung des Fachkraft – Kind – Schlüssels in Kindergartengruppen und die damit verbundene Verbesserung der Arbeitsbedingungen der pädagogischen Fachkräfte.
Wir unterstützen daher die Forderungen des Aktionsbündnisses rund um den Paritätischen Wohlfahrtsverband Nds.:
- Dritte Kraft in Kindergartengruppen
- Mehr Vorbereitungszeit für gute pädagogische Arbeit
- Mehr Zeit für die wichtige Arbeit der Kita-Leitungen
Weitere Informationen gibt es auf der Seite des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Niedersachsen.