Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hilft Studierenden, die wegen der Corona-Pandemie nachweislich in akuter Notlage sind, mit insgesamt 100 Millionen Euro Zuschüssen. Sie werden über die Studenten- und Studierendenwerke vergeben.
Die Überbrückungshilfe kann ab 16. Juni 2020, 12 Uhr mittags, unter folgender Adresse online beantragt werden: www.ueberbrueckungshilfe-studierende.de.
Aus technischen Gründen können Anträge voraussichtlich erst ab 25. Juni 2020 bearbeitet, geprüft, und Auszahlungen veranlasst werden.
Auch das Studentenwerk Oldenburg möchte, dass das Geld, das die Studierenden in ihrer finanziellen Notlage dringend brauchen, so schnell wie möglich ausgezahlt werden kann! Sobald die technische Infrastruktur steht, werden die gestellten Anträge dementsprechend von uns unverzüglich bearbeitet und die genehmigten Auszahlungen veranlasst.
Die Überbrückungshilfe können in- und ausländische Studierende beantragen, die an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland immatrikuliert sind und die eine Bedürftigkeit nachweisen können.
Dies ist unabhängig davon, ob bereits Darlehen, Stipendien oder Ähnliches bestehen. Je nach nachgewiesener Bedürftigkeit können zwischen 100 Euro und 500 Euro als nicht rückzahlbarer Zuschuss gezahlt werden. Maßgeblich zur Berechnung des Zuschusses ist der Kontostand am Vortag der Antragsstellung. Ist der Kontostand zu diesem Zeitpunkt niedriger als 500€ wird grundsätzlich von einer Bedürftigkeit ausgegangen; wer zum Zeitpunkt der Antragsstellung 500€ oder mehr auf dem Konto hat, ist nicht antragsberechtigt.
Der Antrag kann nur jeweils einzeln für die Monate Juni, Juli und August 2020 gestellt werden. Sollte die pandemiebedingte Notlage weiterbestehen, kann jeweils ein weiterer Antrag für Juli und/oder August gestellt werden.
Für die Dauer der Überbrückungshilfe haben wir eine eigene Rubrik auf unserer Webseite erstellt, auf der wir weitere Infos zusammengetragen haben und die wichtigsten Fragen zum Thema beantworten.
Das BMBF hat zudem eine eigene Hotline zur Überbrückungshilfe eingerichtet:
Telefon: 0800 26 23 003
E-Mail: