Ende Juli ist die neue BAföG-Reform in Kraft getreten. Seitdem ist hinter den Schreibtischen in vielen deutschen BAföG-Ämtern einiges los: Wiederholungs- und Erstanträge werden bearbeitet, Studierende über die neue Reform informiert und selbstverständlich müssen auch die Datensätze aller BAföG-Empfänger*innen auf die Reform angepasst werden. Letzteres geschieht über eine Software, die bei anfänglichen Proberechnungen fehlerhafte Ergebnisse zu Tage führte. Derzeit wird noch daran gearbeitet, die Fehler aus dem System zu beseitigen. Aus diesem Grund erhalten alle BAföG-Empfänger*innen, die bereits einen Bescheid für den Bewilligungszeitraum ab September 2022 erhalten haben, die darauf ausgewiesene Förderungssumme mit der Auszahlung zu Ende August. Die Nachzahlung, die sich aus der Differenz der alten BAföG-Sätze und der neuen Reform ergibt, wird voraussichtlich Mitte September ausgezahlt. 

Wer sich nun wundert, aus welchem Grund die BAföG-Zahlung höher ausgefallen ist als im vergangenen Monat: Das liegt am Heizkostenzuschuss, der, wie die BAföG-Zahlungen über die Landeskasse ausgezahlt wird.  

 

     
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