2 Prozent mehr Geld rückwirkend ab 1.10.2010

BAföG-Empfänger (und alle, die es werden wollen) können endlich jubeln: Die staatliche Ausbildungsförderung wird nun - nach langem, zähem Ringen zwischen Bund und Ländern - doch rückwirkend zum 1. Oktober 2010 angehoben. Bundestag und Bundesrat haben sich am 15. Oktober über die Erhöhung der BAföG-Sätze um 2 Prozent und die der Elternfreibeträge um 3 Prozent geeinigt. Nun muss das Gesetz nur noch offiziell verabschiedet werden.

Die monatlichen Zahlungen steigen um 2 Prozent, als BAföG-Höchstsatz winken jetzt 670 Euro. Außerdem wird die Altersgrenze für die Förderung eines Masterstudiums von 30 auf 35 Jahre erhöht. Auch die Elternfreibeträge steigen noch einmal um drei Prozent.

„Gerade das ist nicht zu unterschätzen“, sagt BAföG-Amtsleiterin Stefanie Vahlenkamp vom Studentenwerk Oldenburg, „denn das bedeutet, dass Studierende, die bislang nichts bekamen, durch die Anhebung in den Genuss der Förderung kommen können.“ Da für die meisten Studierenden das BAföG abhängig vom Einkommen der Eltern gezahlt wird, ist es also wichtig, wie hoch die Grenzen (offiziell: Freibeträge) für das Elterneinkommen beim BAföG sind. Steigen diese, bekommen mehr Studierende BAföG.

Höhere Master-Altersgrenze und leichterer Fachwechsel

Die Altersgrenze für die BAföG-Förderung des Masterstudiums steigt auf 35 Jahre. „Das ist gerade für Studierende mit Berufsziel Lehramt wichtig“, sagt Stefanie Vahlenkamp. „Denn für sie ist der Master unerlässlich.“ Bei einem späteren Studienstart seien diese bisher im Master aus der BAföG-Förderung herausgefallen.

Auch Studienfachwechsler profitieren von der Reform: Bisher wurde ein erster Fachrichtungswechsel für die Dauer der durch den Wechsel „verlorenen“ Semester durch ein (teureres) BAföG-Bankdarlehen gefördert. Nach der Reform bekommen Studierende nun nach einem ersten Fachwechsel für das neue Studium wieder komplett das reguläre BAföG mit Zuschuss und Staatsdarlehen.

     
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